Schulkommission

Die Schulkommission wirkt bei den im Landkreis Darmstadt-Dieburg als
Selbstverwaltungsangelegenheit obliegenden Schulverwaltungsaufgaben mit
(§ 148 Hessisches Schulgesetz (HSchG), § 43 Hessische Landkreisordnung) mit.

Die Aufgaben der Schulkommission orientieren sich an den äußeren Schulangelegenheiten
(vgl. § 147 Kommunale Selbstverwaltung HSchG).

Welche Aufgaben der Schulkommission übertragen werden, bestimmt der Kreisausschuss.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben geben § 43 Hessische Landkreisordnung (HKO) und § 72
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) den Rahmen vor.

Die Schulkommission ist ein Hilfsorgan des Kreisausschusses.
Im Sinne des § 43, HKO und des § 72, HGO.

Der Kreisausschuss bestimmt welche Aufgaben zur Beratung, Stellungnahme oder
Entscheidung der Schulkommission übertragen werden.

Den Vorsitz der Schulkommission führt der Landrat oder eine von ihm benannte/r
Kreisbeigeordnete oder Kreisbeigeordneter.

Der Schulkommission gehören 26 stimmberechtigte Mitglieder an und zwar:

  • der Landrat
  • Kreisbeigeordnete
  • Mitglieder des Kreistages
  • Mitglied aus dem Kultur- und Schulausschuss
  • Lehrekräfte
  • Erziehungsberechtigte (Mitglieder des KrEB)
  • Schülervertreter
  • Vertreter der Kirchen
  • Vertreter der Gemeinden des Landkreises.

Der Kreiselternbeirat (KrEB) ist mit fünf Delegierten vertreten.

Quelle: Hessisches Schulgesetz und Satzung der Schulkommission des LaDaDi