Die Schulkommission wirkt bei den im Landkreis Darmstadt-Dieburg als
Selbstverwaltungsangelegenheit obliegenden Schulverwaltungsaufgaben mit
(§ 148 Hessisches Schulgesetz (HSchG), § 43 Hessische Landkreisordnung) mit.
Die Aufgaben der Schulkommission orientieren sich an den äußeren Schulangelegenheiten
(vgl. § 147 Kommunale Selbstverwaltung HSchG).
Welche Aufgaben der Schulkommission übertragen werden, bestimmt der Kreisausschuss.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben geben § 43 Hessische Landkreisordnung (HKO) und § 72
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) den Rahmen vor.
Die Schulkommission ist ein Hilfsorgan des Kreisausschusses.
Im Sinne des § 43, HKO und des § 72, HGO.
Der Kreisausschuss bestimmt welche Aufgaben zur Beratung, Stellungnahme oder
Entscheidung der Schulkommission übertragen werden.
Den Vorsitz der Schulkommission führt der Landrat oder eine von ihm benannte/r
Kreisbeigeordnete oder Kreisbeigeordneter.
Der Schulkommission gehören 26 stimmberechtigte Mitglieder an und zwar:
- der Landrat
- Kreisbeigeordnete
- Mitglieder des Kreistages
- Mitglied aus dem Kultur- und Schulausschuss
- Lehrekräfte
- Erziehungsberechtigte (Mitglieder des KrEB)
- Schülervertreter
- Vertreter der Kirchen
- Vertreter der Gemeinden des Landkreises.
Der Kreiselternbeirat (KrEB) ist mit fünf Delegierten vertreten.
Quelle: Hessisches Schulgesetz und Satzung der Schulkommission des LaDaDi