Wahl und Zusammensetzung

So wird der Kreiselternbeirat gewählt:

  • jeweils für 2 Jahre
  • getrennt nach Schulformen
  • pro Mitglied zusätzlich ein Ersatzmitglied, das bei Ausscheiden eines Mitglieds nachrückt
  • Vorstandsmitglieder werden vom KrEB in der ersten gemeinsamen Sitzung gewählt

 

Die Wahl wird geregelt durch § 144 des Hessischen Schulgesetzes.