So wird der Kreiselternbeirat gewählt:
- jeweils für 2 Jahre
- getrennt nach Schulformen
- pro Mitglied zusätzlich ein Ersatzmitglied, das bei Ausscheiden eines Mitglieds nachrückt
- Vorstandsmitglieder werden vom KrEB in der ersten gemeinsamen Sitzung gewählt
Die Wahl wird geregelt durch § 144 des Hessischen Schulgesetzes.